HYGIENESCHULUNGEN für Lebensmittelverarbeitende Betriebe
Lebensmittelhygiene – liegt Ihr Betrieb im grünen Bereich?
Jeder landwirtschaftliche Betrieb mit Lebensmittelverarbeitung muss durch sein Hygienemanagement die Sicherheit der Produkte in allen betrieblichen Prozessen gewährleisten. Voraussetzung ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Betriebs-, Prozess- und Personalhygiene. Die Betriebsleitung ist verpflichtet sich über geltende gesetzliche Anforderungen zu informieren. Regelmäßige Schulungen und die turnusgemäßen Belehrungen der Mitarbeiter sollen den einwandfreien Umgang mit den Lebensmitteln sicherstellen.
Inhalte
- wofür gibt es bei der Risikoorientierten Beurteilung welche Punktzahl?
- Einstufung des eigenen Betriebes
- angemessene Personalhygiene und sicherer Umgang mit Lebensmitteln
(Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz) - Nährwertkennzeichnung – Pflicht oder Ausnahmeregelung?
Zielgruppe
Betriebsleiterinnen/Betriebsleiter und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Betrieben mit Lebensmittelverarbeitung
Methodik
Vermittlung von Fachwissen, fachliche Erläuterungen mit praxisnahen Empfehlungen, teilnehmerorientierte Fallbeispiele, Erfahrungsaustausch, Diskussionen
Teilnehmerzahl
unbegrenzt
Wann & Wo
Mo, 16.10.2017
Beginn: 14.00 Uhr
Ende: 16.00 Uhr
Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft Haus Düsse
Für die Teilnehmer besteht die Möglichkeit auf Haus Düsse zu übernachten.
Informationen hierzu unter www.duesse.de
Referenten
Referenten der Landwirtschaftskammer:
- Margret Peine
- Margitta Uhlich
- Anja Nathues
Teilnehmerbeitrag
Jeweils zweistündige Schulung:
35 € pro Person inkl. Seminarunterlagen
Kurs-Nummer
LZD-L10237
Ansprechpartner
- Organisation: Lörcks, Johannes, Telefon: 0 800 52 63 228
Anmeldung
Anmeldeschluss: 09. Oktober 2017