HYGIENESCHULUNGEN für Lebensmittelverarbeitende Betriebe

Lachsplatte

Lebensmittelhygiene – liegt Ihr Betrieb im grünen Bereich?

Jeder landwirtschaftliche Betrieb mit Lebensmittelverarbeitung muss durch sein Hygienemanagement die Sicherheit der Produkte in allen betrieblichen Prozessen gewährleisten. Voraussetzung ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Betriebs-, Prozess- und Personalhygiene. Die Betriebsleitung ist verpflichtet sich über geltende gesetzliche Anforderungen zu informieren. Regelmäßige Schulungen und die turnusgemäßen Belehrungen der Mitarbeiter sollen den einwandfreien Umgang mit den Lebensmitteln sicherstellen.

Inhalte

  • wofür gibt es bei der Risikoorientierten Beurteilung welche Punktzahl?
  • Einstufung des eigenen Betriebes
  • angemessene Personalhygiene und sicherer Umgang mit Lebensmitteln 
    (Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz)
  • Nährwertkennzeichnung – Pflicht oder Ausnahmeregelung?

Zielgruppe

Betriebsleiterinnen/Betriebsleiter und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Betrieben mit Lebensmittelverarbeitung

Methodik

Vermittlung von Fachwissen, fachliche Erläuterungen mit praxisnahen Empfehlungen, teilnehmerorientierte Fallbeispiele, Erfahrungsaustausch, Diskussionen

Teilnehmerzahl

unbegrenzt

Wann & Wo

Mo, 16.10.2017

Beginn: 14.00 Uhr
Ende: 16.00 Uhr

PfeilVersuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft Haus Düsse

Für die Teilnehmer besteht die Möglichkeit auf Haus Düsse zu übernachten.
Informationen hierzu unter www.duesse.de

Referenten

Referenten der Landwirtschaftskammer:

  • Margret Peine
  • Margitta Uhlich
  • Anja Nathues

Teilnehmerbeitrag

Jeweils zweistündige Schulung:
35 € pro Person inkl. Seminarunterlagen

Hinweise zu den Seminarkosten

Kurs-Nummer

LZD-L10237

Ansprechpartner

Anmeldung

Anmeldeschluss: 09. Oktober 2017

Informationen zur Anmeldung und zur StornierungPDF-Datei