Schweinehaltung

Stromzähler
Zur Zeit werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft gefördert.

Baulehrschau-Sondertag "Aktuelle Fördermöglichkeiten, auch für Schweinehalter interessant"

Die Landwirtschaftskammer NRW veranstaltet am 13.10.2016 ab 10 Uhr auf Haus Düsse einen Baulehrschau-Sondertag zum Thema "Aktuelle Fördermöglichkeiten, auch für Schweinehalter interessant". Zur Zeit werden interessante Fördermöglichkeiten angeboten, die gewünschte Entwicklungen finanziell unterstützen oder sehr hohe Fördersätze bieten.

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist die Geschäftsstelle für das Bundesprogramm zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau Die erste Förderperiode läuft noch bis Ende 2018. Um einen deutlichen Anreiz für die energetische Durchleuchtung Ihres Betriebes zu geben, wird die Beratung mit 80 % gefördert. Aber auch investive Maßnahmen in langlebige energieeffiziente Wirtschaftsgüter können mit 25 % bzw. 35 % gefördert werden. Das können Einzelmaßnahmen wie Pumpen, Ventilatoren oder die Umrüstung von Beleuchtungssystemen auf LED-Technik sein. Es können aber auch im Rahmen einer systemischen Optimierung auf der Grundlage eines betriebsindividuellen Energieeinsparkonzepts der Ersatz und die Erneuerung technischer Systeme auf der Basis energiesparender Technologien gefördert werden. Einzelheiten dieser Fördermaßnahme stellt Dr. Joachim Matthias von der Landwirtschaftskammer NRW vor.

Das Land NRW hat durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz ein Förderprogramm für Investitionen zur Emissionsminderung in der Landwirtschaft aufgelegt. Bis zum 31.12.2018 können gefördert werden:

Geräte zur bodennahen Ausbringung wie Schleppschuhverteiler, Schlitz- oder Injektionstechnik sowie die Nachrüstung von bestehenden Lagerbehältern für flüssige tierische Exkremente mit einer festen Abdeckung oder einer Schwimmfolie mit Auftriebskörpern. Für landwirtschaftliche Betriebe gibt es 30 Prozent Zuschuss für Geräte zur bodennahen Ausbringung oder zur Injektion von flüssigen Wirtschaftsdüngern oder flüssigen Gärresten und 70 Prozent Zuschuss für Investitionen in die Nachrüstung bestehender Güllelagerbehälter mit einer entsprechenden festen Abdeckung. Weitere Details erläutert Dr. Horst Cielejewski von der Landwirtschaftskammer NRW.

Viele Betriebe wollen oder müssen ihre Stallbauten anpassen an veränderte Produktionsbedingungen wie höhere Ferkelzahlen, Vorgaben von QS oder Initiative Tierwohl oder rechtliche Standards. Das Agrarinvestionsförderungsprogramm AFP kann dabei mit Fördermitteln unterstützen, insbesondere, wenn die Vorgaben für besonders artgerechte Tierhaltung umgesetzt werden sollen. Herr Bernhard Feller von der Landwirtschaftskammer NRW wird in seinen Ausführungen auf die baulich/technischen Aspekte eingehen. Welche Flächenvorgaben sind einzuhalten, was ist unter einer Komfortliegefläche zu verstehen, wie ist Stroh oder Einstreu vorzusehen und welche Beschäftigungsmöglichkeiten sind sinnvoll zu integrieren, werden wichtige Aussagen sein. Herr Bernhard Gründken von der Landwirtschaftskammer wird darauf eingehen, welche Voraussetzungen Antragsteller zu erfüllen haben. Das kann persönliche Aspekte umfassen wie Ausbildung, betriebliche Voraussetzungen wie Flächenausstattung und Tierbesatz je Fläche und finanzielle Voraussetzungen wie Wirtschaftlichkeit der Maßnahme oder Einkommensgrenzen.

Organisation

Diese Vortragsveranstaltung findet statt am Donnerstag, den 13. Oktober 2016, von 10.00 Uhr bis ca. 12 Uhr in den Tagungsräumen von Haus Düsse.

Für die Veranstaltung wird keine Veranstaltungsgebühr erhoben. Getränke und Mittagessen müssen selbst gezahlt werden.

Nach den Vorträgen haben die Besucher in der Baulehrschau die Möglichkeit, sich bei den anwesenden Beratern der LWK, Firmen und Institutionen beraten zu lassen. Ein Stallrundgang durch den Schweinebereich von Haus Düsse wird bei Bedarf angeboten.

Für den Nachmittag können umfangreiche Einzelberatungen - maximal 1 Stunde - nach telefonischer Terminabsprache mit einem Berater vereinbart werden:

  • Bernhard Feller: 0171 2023473
  • Ulrich Averberg: 02945 989764

Dieses Beratungsangebot ist für Landwirte aus Nordrhein-Westfalen kostenlos. Für Landwirte außerhalb von NRW ist die Einzelberatung kostenpflichtig nach der Gebührenordnung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.