Beratungstag Schweinehaltung: Ferkelkastration mit Isofluran

Ferkelkastration mit Isofluran Betäubung

Wegen der Gefahren durch das Corona-Virus muss die Veranstaltung leider abgesagt werden.

02.04.2020


Thementag

Das bislang übliche Verfahren der betäubungslosen Ferkelkastration ist ab 1. Januar 2021 verboten. Eine zulässige Alternative ist die Inhalationsnarkose mit Isofluran und eine Schmerzmittelgabe zur Wundschmerzbehandlung. Beim nächsten Baulehrschautag „Schwein“ am 2. April 2020 auf Haus Düsse wird daher ab 10 Uhr das Thema Ferkelkastration mit Isofluran behandelt. In der Baulehrschau werden Vorführgeräte von mindestens 3 Anbietern ausgestellt und die Praktiker können sich mit den Herstellern über die Geräte austauschen. Zudem soll der praktische Einsatz bei der Ferkelkastration durch den Schweinegesundheitsdienst im Rahmen einer Vorführung demonstriert werden. Zusätzlich geben Berater und der Schweinegesundheitsdienst Hinweise zu Platzierung und Umgang mit den Geräten, damit die größtmögliche Arbeitsplatzsicherheit gewährleistet wird, Nebenwirkungen für Ferkel und Anwender minimiert werden und eine korrekte Ferkelkastration unter vollständiger Schmerzausschaltung durchgeführt werden kann.


Am 02.04.2020 findet ein Beratungstag für den Bereich Schweinehaltung in der Baulehrschau statt. Am Vormittag ab 9.00 Uhr stehen die Bauberater der Landwirtschaftskammer zu allgemeinen Beratungsgesprächen für die Bereiche

  • Ferkelerzeugung
  • Ferkelaufzucht
  • Schweinemast

zur Verfügung.

Um 10.00 Uhr wird bei Thementagen ein Einführungsreferat gehalten und anschließend mit den Besuchern und anwesenden, eingeladenen Vertretern der Ausstellerfirmen diskutiert.

Danach werden Führungen durch die Stallbereiche - Sauenställe sowie Ferkel- und Mastställe - von Haus Düsse angeboten.

Die allgemeine Beratung endet mittags.

Für den Nachmittag können umfangreiche Einzelberatungen - maximal 1 Stunde - nach telefonischer Terminabsprache mit einem Berater vereinbart werden:

  • Bernhard Feller: 0171 2023473

Dieses Beratungsangebot ist für Landwirte aus Nordrhein-Westfalen kostenlos. Für Landwirte außerhalb von NRW ist die Einzelberatung kostenpflichtig nach der Gebührenordnung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.