Abdeckung von Güllebehältern

Strohhäcksel
Strohhäcksel wird auf einen Güllebehälter aufgebracht

Präsentationen

Programm

Seit ihrer Neufassung von Juli 2002 fordert die TA-Luft zur Minderung von Geruchs- und Schadstoffemissionen die Lagerung von Gülle in geschlossenen Behältern. Als Alternative zu geschlossenen Behältern kommen künstliche Schwimmdecken in Frage, die eine Reduktion der Emissionen von mindestens 80 % erreichen. Der Emissionsminderungsgrad von mind. 80 % muss anhand von Untersuchungen an einer Referenzanlage belegt sein, die Ausführung der technischen Maßnahme, die notwendigen Betriebsvorgänge und Wartungsarbeiten müssen plausibel beschrieben sein. Auch für die einfachen und preiswerten Lösungen der künstlichen Schwimmdecken, wie Schwimmfolie, Granulatschüttungen, Schüttungen aus Kunststoffelementen und Strohhäcksel gibt es wissenschaftliche Untersuchungen und Gutachten, die den geforderten Wirkungsgrad eindeutig nachweisen.

Bei Rindergülle wird davon ausgegangen, dass durch die Bildung einer natürlichen Schwimmdecke eine Abdichtung der Oberfläche erreicht wird, die den Forderungen der TA-Luft entspricht. Derzeit sind also lediglich Schweinehalter gefordert, für eine entsprechende Abdeckung Sorge zu tragen.

Um der Praxis entsprechende Abdeckungsmöglichkeiten aufzuzeigen, hat die Landwirtschaftskammer NRW am Donnerstag, den 9. Juni 2005 auf Haus Düsse einen Baulehrschautag zum Thema "Abdeckung von Güllebehältern" veranstaltet.

Dabei wurden mehrere Güllebehälter (ca. 17 m Durchmesser) mit überwiegend Schweinegülle mit künstlichen Schwimmdecken versehen (Strohhäcksel, Pegülit, Hexa-Cover), um damit eigene praktische Erfahrungen zu sammeln und allen Interessierten Anschauungsobjekte im praktischen Maßstab anzubieten.

In einigen Vorträgen wurden die rechtlichen, betrieblichen und ökonomischen Aspekte der Behälterabdeckung angesprochen.