Was bringt das neue EEG 2012 - Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft

Rapsblüte

Am 1. Januar 2012 tritt das novellierte Gesetz zur Förderung der erneuerbaren Energien (EEG) in Kraft. In diesem Gesetz sind neue Rahmenbedingungen und veränderte Einspeisesätze für die Erzeugung von Strom aus Biomasse sowie aus Sonne, Wasser und Wind formuliert. Im Rahmen dieser überregionalen Vortragsveranstaltung wurde das EEG in seinen Auswirkungen für die Landwirtschaft dargestellt, um dadurch wichtige Informationen für Investitionsentscheidungen vor Ort bereitzustellen. 130 Teilnehmer verfolgten die Diskussion. Alle Referenten waren sich am Ende der Tagung einig, dass die Planung einer jeden Erneuerbaren-Energie-Anlage, ob Sie nun auf der Stromerzeugung aus Biomasse, Wind, Wasser oder Sonne basiert, individuell erfolgen muss. Zu beobachten ist in allen Sparten nach wie vor ein großes Investitionsinteresse. Tenor aller Referenten war darüber hinaus, dass diese Investitionen weiterhin vor allem der regionalen Wertschöpfung dienen sollen und müssen.

Die Vorträge als pdf-Datei: